Niederösterreich
Kein Zutritt in Spital mit Gipsfuß! Das sagt Klinikum
Mit einem Gipsbein hatte Sonja Girsch nicht ins Badener Spital dürfen, rief die Polizei. Jetzt wehrt sich das Klinikum gegen die Vorwürfe.
Nach einem Bänderriss und Knöchelbruch bei einem Freizeitunfall hatte Sonja Girsch am Freitag ins Badener Krankenhaus zur Kontrolle wollen. Nur ein Security verwies aufs Hausrecht, verlangte einen Coronatest und verwehrte der Niederösterreicherin den Zutritt zur Ambulanz - alles dazu hier.
3G gilt in allen Krankenhäusern
Eine Sprecherin der Landesgesundheitsagentur (LGA) stellte am Montag klar: "In allen Kliniken Niederösterreichs gilt derzeit weiterhin die 3-G-Regel, um vulnerable Patientinnen und Patienten in den Kliniken vor Ansteckung zu schützen. Die Kliniken tragen zudem die Verantwortung für ihr Personal, das zur Aufrechterhaltung der Versorgung unentbehrlich ist."
Zum konkreten Fall samt Polizeieinsatz bedauert die Sprecherin die Umstände und betont, dass Akutpatienten immer sofort behandelt werden würden.
Schmerzpatienten kommen sofort dran
Die Sprecherin: "Da die Betroffene einen geplanten Termin zur Nachbehandlung hatte, wurde sie bereits beim Ersttermin per Ambulanzkarte nachweislich auf die entsprechende 3-G-Regelung hingewiesen und ersucht, einen Test beizubringen. Die Angabe zu den Schmerzen tätigte sie erst im Gespräch mit der Polizei, welche die Patientin selbst verständigt hatte. Wir bedauern, dass sich aus diesem Grund die Behandlung der Patientin verzögerte, denn Schmerz- und AkutpatientInnen werden immer sofort behandelt."
Sonja Girsch ging aber gegen die mutmaßliche Diskriminierung vor, erstattete Strafanzeige gegen die Sicherheitskraft und das Spital wegen des Verdachtes der unterlassenen Hilfeleistung (es gilt die Unschuldsvermutung). Denn Sonja Girsch ist auch Bezirkchefin der Partei MFG (Menschen-Freiheit-Grundrechte) und hat sich nun prominente Verstärkung mit dem Coronamaßnahmen-erprobten Rechtsanwalt Gottfried Forsthuber geholt.